Verhältnis zu anderen Versicherungszweigen

Weiter oben wurde unter Brandschäden bereits darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist Klarheit darüber zu haben was eigentlich versichert ist und welche Schnittstellen es zwischen den unterschiedlichen Bedingungswerken gibt. Wie so oft ist die Schadenregulierung des Versicherers das Kriterium der Wahrheit über die ordnungsgemäße Beratung des Kunden.

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Wasserbaustellen

Wasserbaustellen

Die Versicherung von Maschinen, die an Wasserbaustellen eingesetzt werden, sind ebenso wie der Einsatz von Maschinen unter Tage, versicherungstechnisch eine Gefahrerhöhung und müssen normalerweise gesondert vereinbart werden. Im vorliegenden Fall sollte ein Kanal ausgebaggert werden.wasserUnbenannt - 2 Ein Bagger wurde hierzu auf einen Schubverband platziert. Bedauerlicherweise hat man sich in Vorbereitung dieses Einsatzes nicht vom Zustand der Verbindungsbolzen am Schubverband überzeugt. Die meisten Bolzen waren verrostet und unbrauchbar. Durch die Belastung mit dem Bagger brach der Schubverband in zwei Teile. Geistesgegenwärtig verharkte der Baggerfahrer den Ausleger und verhinderte damit den Untergang des Baggers, der über eine Maschinenversicherung versichert war.

 Ein ersatzpflichtiger Sachschaden am Bagger ist damit nicht entstanden.

40.000 EUR wurden geltend gemacht, die sich wie folgt zusammensetzen:

  •  Einsatz von Tauchern zur Sicherung des Schubverbandes
  • Errichtung einer Ölsperre
  • erhöhte Bergungskosten u.a. durch den Einsatz eines Spezialkranes

Versicherer und Versicherungsnehmer haben sich auf einen Vergleich verständigt.

Amphibienfahrzeug

In einem rekultivierten Tagebau sollten Geogitter zur Befestigung der Oberfläche verlegt werden.amph Hierzu kam ein Amphibienfahrzeug zum Einsatz.Trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung durch den Auftragnehmer kam es zur Schieflage und letztlich zum Versaufen des Fahrzeugs. Die Bergung erfolgte mittels Mobilkran. Beim Abschluss der Maschinenversicherung wurde das spezielle Einsatzgebiet berücksichtigt und mitversichert.

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Der Kostenvoranschlag zur Reparatur entsprach dem Neuwert des Fahrzeugs ohne Spezialanbauten. Problematisch war, dass das  Amphibienfahrzeug mehrere Tage unter Wasser lag und nach der Bergung noch ca. 14 Tage abgestellt waamph1r. Man musste davon ausgehen, dass durch die massive Korrosion alle Baugruppen des Amphibienfahrzeugs erheblich beschädigt wurden (insbesondere die Steuerung) und eine Reparatur nur mit erheblichem Aufwand mängelfrei ausgeführt werden kann.  Nach Abwägung aller Fakten entschied man sich in Absprache zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer das Amphibienfahrzeug zum Totalschaden zu erklären und entsprechend zu entschädigen.

Schaden an einer Vorschubrüstung

Vorschubrüstung

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorschubr%C3%BCstung

Die Vorschubrüstung wurde im Brückenbau eingesetzt. Zur Abstützung werden mehrere Hydraulikzylinder und diverse Rüstungen eingesetzt. Der schadenursächliche Hydraulikzylinder befand sich an einer schwer zugänglichen Stelle. Trotz eindeutiger Arbeitsanweisungen wurde der Sicherungsring nicht angezogen. Die Hydraulikzylinder werden über ein Hydrauliksystem versorgt, das für den notwendigen Betriebsdruck sorgt. Ein Hydrauliksystem kann  erhebliche Kräfte übertragen, allerdings ist ein solches System nie über einen längeren Zeitraum stabil. Leckagen sind nicht zu vermeiden, dies wurde im vorliegenden Fall vernachlässigt.

NHydraulikzylinderachdem die Hydraulikzylinder durch den Betoneintrag in die Vorschubrüstung belastet wurden, gab der nebenstehende Zylinder um einige Zentimeter nach. Das hatte zur Folge, dass sich die komplette Rüstung absenkte. Die Teilbau-leistung musste komplett demontiert und neu erstellt werden. Es entstand ein erheblicher Schaden.

Dampfturbinen

Schäden an Dampfturbinen

In der Industrie hat sich der Einsatz von Dampfturbinen vielfach bewährt  http://de.wikipedia.org/wiki/Dampfturbine   Allerdings kann auch eine Dampfturbine ausfallen. Sofern dies unvorhersehbar passiert ist meistens mit erheblichen Kosten zu rechnen. Es gibt zahlreiche Beispiele für unvorhersehbare Komplikationen…

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Sachverständige

Sachverständige

Der Leser hat vielleicht schon bemerkt, dass die qualifizierte Schadenbearbeitung im Bereich Technische Versicherung an gediegene Fachkenntnisse gebunden ist. Die Bandbreite der notwendigen Kenntnisse ist beachtlich, ganz zu schweigen davon, wenn man dies auf die anderen Untersparten der Technischen Versicherung bezieht. (Bauleistungsversicherung, Montageversicherung, Elekronikversicherung, Maschinengarantieversicherung und diverse auf vorgenannte Versicherungssparten aufbauende Betriebsunterbrechungs-versicherungen)

Kein Schaden ist wie der andere. Weder die Höhe der zu erwartenden Schadenzahlung noch die Art des Schadens lässt Rückschlüsse auf die Komplexität der Bearbeitung zu.

Es hat sich bewährt, bei strittigen oder unklaren Schäden, einen Sachverständigen in die Schadenbearbeitung mit einzubeziehen.

Der Sachverständige sollte sich zu folgenden Punkten äußern:

  •  Zum Listenpreis der beschädigten Sache
  • Zur Schadenursache
  • Zum Umfang der Beschädigungen und Zerstörungen
  • Zu den Wiederherstellungskosten
  • Zum Zeitwert
  • Zum Wert von Altmaterial  oder den Resten
  • Zur Gerätenummer und Baujahr der beschädigten Maschine
  • Zur Plausibilität der Kostenvoranschläge/ Reparaturen bezogen auf die Schadenursache

Es besteht auch die Möglichkeit ein Sachverständigenverfahren einzuleiten.Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Schaden in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Zu beachten ist, dass die Entscheidung für das Sachverständigenverfahren unmittelbar nach Schadeneintritt erfolgen muss, andernfalls ist die gewünschte Objektivität eher nicht gegeben.

Ein Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren. Hierzu gibt es entsprechende Formulierungen in den jeweiligen Bedingungswerken.

Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:

a) die ermittelten oder vermuteten Ursachen und den Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war;

b) den Umfang der Beschädigung und der Zerstörung, insbesondere

aa) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen mit deren Werten unmittelbar vor dem Schaden sowie deren Neuwerten zur Zeit des Schadens;

bb) die für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung in den Zustand vor Schadeneintritt erforderlichen Kosten;

cc) die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;

c) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.

Sofern zu einem Schaden keine einvernehmliche Klärung erzielt werden kann, werden Anwälte bzw. Gerichte bemüht. Im Regelfall wird das Gericht einen eigenen Sachverständigen bestellen. Die beim gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten sind erheblich.  

Unfallschäden

Unfallschäden – Krane

Da die Nutzung eines Kranes an strenge Auflagen gebunden ist, dürfte es normalerweise keine Schäden am Kran bzw. durch Kranarbeiten geben. Die gut geschulten Kranführer und Anschläger müssen über entsprechende Befähigungsnachweise verfügen. Dennoch kommt es gelegentlich zu kapitalen, eindrucksvollen Schäden… Unfallschäden weiterlesen

Diebstahl & Raub

Diebstahlschäden (nur ABMG Deckung)

Ein weiteres Totalschadenszenarium betrifft das Diebstahlrisiko. Kurz gesagt kann man davon ausgehen, dass alles, was auf der Baustelle nicht niet und nagelfest ist, gestohlen werden kann und auch wird. Angefangen von der einfachen Rüttelplatte über den Minibagger, Kettenbagger, Betonpumpe bis hin zum Mobilkran gibt es zahlreiche Beispiele für Diebstahlschäden.

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Schäden an CNC Maschinen

cnc maschinen - FräsmaschineMaschinenbruchschaden an Werkzeugmaschinen

Auf numerisch gesteuerte CNC-Maschinen kann man heute nicht mehr verzichten. Die Forderungen der Industrie zwingen die Werkzeugmaschinenhersteller Maschinen zu bauen, die höchsten Ansprüchen genügen. Das bedeutet auch, dass die Bediener sehr gut ausgebildet sein müssen. Uns Menschen eint jedoch, dass wir nicht immer fehlerfrei sind und es zur Fehlbedienung an den komplex arbeitenden Maschinen kommen kann.

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Ablehnung einer Schadenzahlung durch die Versicherung

virtua73 - Fotolia.com #44987308Die Ablehnung bzw. Kürzung einer Schadenzahlung durch die Versicherung zwingt viele Versicherungsnehmer und Vermittler sich genauer mit den Vertragsbedingungen zu befassen. Oft ist es so, dass die Gründe für die Ablehnung bzw. Kürzung nicht nachvollzogen werden können.

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Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung

Stellt ein Versicherungsnehmer („VN“) seinen Schlepper in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune ab, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet, und kommt es anschließend aus ungeklärten Gründen zu einem Brand in der Scheune, bei der auch die Photovoltaikanlage vollständig zerstört wird, dann verliert der Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung gemäß § 26 I VVG seinen Versicherungsschutz.

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