Wasserbaustellen

Wasserbaustellen

Die Versicherung von Maschinen, die an Wasserbaustellen eingesetzt werden, sind ebenso wie der Einsatz von Maschinen unter Tage, versicherungstechnisch eine Gefahrerhöhung und müssen normalerweise gesondert vereinbart werden. Im vorliegenden Fall sollte ein Kanal ausgebaggert werden.wasserUnbenannt - 2 Ein Bagger wurde hierzu auf einen Schubverband platziert. Bedauerlicherweise hat man sich in Vorbereitung dieses Einsatzes nicht vom Zustand der Verbindungsbolzen am Schubverband überzeugt. Die meisten Bolzen waren verrostet und unbrauchbar. Durch die Belastung mit dem Bagger brach der Schubverband in zwei Teile. Geistesgegenwärtig verharkte der Baggerfahrer den Ausleger und verhinderte damit den Untergang des Baggers, der über eine Maschinenversicherung versichert war.

 Ein ersatzpflichtiger Sachschaden am Bagger ist damit nicht entstanden.

40.000 EUR wurden geltend gemacht, die sich wie folgt zusammensetzen:

  •  Einsatz von Tauchern zur Sicherung des Schubverbandes
  • Errichtung einer Ölsperre
  • erhöhte Bergungskosten u.a. durch den Einsatz eines Spezialkranes

Versicherer und Versicherungsnehmer haben sich auf einen Vergleich verständigt.

Amphibienfahrzeug

In einem rekultivierten Tagebau sollten Geogitter zur Befestigung der Oberfläche verlegt werden.amph Hierzu kam ein Amphibienfahrzeug zum Einsatz.Trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung durch den Auftragnehmer kam es zur Schieflage und letztlich zum Versaufen des Fahrzeugs. Die Bergung erfolgte mittels Mobilkran. Beim Abschluss der Maschinenversicherung wurde das spezielle Einsatzgebiet berücksichtigt und mitversichert.

amph2
Der Kostenvoranschlag zur Reparatur entsprach dem Neuwert des Fahrzeugs ohne Spezialanbauten. Problematisch war, dass das  Amphibienfahrzeug mehrere Tage unter Wasser lag und nach der Bergung noch ca. 14 Tage abgestellt waamph1r. Man musste davon ausgehen, dass durch die massive Korrosion alle Baugruppen des Amphibienfahrzeugs erheblich beschädigt wurden (insbesondere die Steuerung) und eine Reparatur nur mit erheblichem Aufwand mängelfrei ausgeführt werden kann.  Nach Abwägung aller Fakten entschied man sich in Absprache zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer das Amphibienfahrzeug zum Totalschaden zu erklären und entsprechend zu entschädigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: