Ablehnung einer Schadenzahlung durch die Versicherung

virtua73 - Fotolia.com #44987308Die Ablehnung bzw. Kürzung einer Schadenzahlung durch die Versicherung zwingt viele Versicherungsnehmer und Vermittler sich genauer mit den Vertragsbedingungen zu befassen. Oft ist es so, dass die Gründe für die Ablehnung bzw. Kürzung nicht nachvollzogen werden können.

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Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung

Stellt ein Versicherungsnehmer („VN“) seinen Schlepper in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune ab, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet, und kommt es anschließend aus ungeklärten Gründen zu einem Brand in der Scheune, bei der auch die Photovoltaikanlage vollständig zerstört wird, dann verliert der Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung gemäß § 26 I VVG seinen Versicherungsschutz.

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Grundlagen des Versicherungsvertragsgesetzes

© virtua73 - Fotolia.com - #44987308Am 1. Januar 2008 trat das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft und ersetzte das bis dahin geltende VVG aus dem Jahre 1908. Mit dieser Gesetzesänderung wurde es auch nötig die Bedingungswerke anzupassen.

Hierzu hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unverbindlich Bedingungswerke bekannt gegeben, die durch die Versicherer aber auch große Maklerhäuser angepasst wurden (abweichende Vereinbarungen vom GDV-Vorschlag sind ausdrücklich möglich). Grundlagen des Versicherungsvertragsgesetzes weiterlesen

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