Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung

Stellt ein Versicherungsnehmer („VN“) seinen Schlepper in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune ab, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet, und kommt es anschließend aus ungeklärten Gründen zu einem Brand in der Scheune, bei der auch die Photovoltaikanlage vollständig zerstört wird, dann verliert der Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung gemäß § 26 I VVG seinen Versicherungsschutz.

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Brandschäden

Brandschäden gehören versicherungstechnisch betrachtet zu den Grundgefahren. Bei der Maschinenversicherung gibt es jedoch einige grundlegende Fakten zu beachten.

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