Brandschäden

Brandschäden gehören versicherungstechnisch betrachtet zu den Grundgefahren. Bei der Maschinenversicherung gibt es jedoch einige grundlegende Fakten zu beachten.

Grundsätzlich kann man feststellen, dass das Feuerrisiko im Normalfall bei stationären Maschinen nach AMB**** nicht versichert gilt, da man dieses Risiko im Rahmen der Feuerversicherung für die komplette Betriebseinrichtung versichern kann.

Büroeinrichtung wie Computer, Drucker, Software etc. sowie hochwertige medizinische Geräte können subsidär auch über die Elektronikversicherung nach ABE**** (mit Feuerrisiko) versichert werden.

Fahrbare Maschinen sind nur über die Maschinenversicherung im Normalfall ABMG**** versichert.

Brandschäden sind in den meisten Fällen Totalschäden.

Im schwer zugänglichen Gelände kommt die Feuerwehr oft nicht rechtzeitig zum Brandherd, ggf. muss verhindert werden, dass sich das Feuer ausbreitet- das heißt im Klartext = kontrolliertes abbrennen.
Problematisch ist der Einsatz aller Feuerlöscher (sofern vorhanden) Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, dass das Feuer gelöscht wurde.  Kleine Glutnester und heiße Metallteile verbunden mit Ölresten entzündeten das Feuer jedoch wieder. Da nun die Feuerlöscher leer sind, kann man dann nur noch zusehen…
Helfen könnte hier eine Belehrung der Bediener, was im Brandschadenfall zu beachten ist.
Insbesondere gilt dies auch z.B. für Holzrückemaschinen, Baumvollernter und  Mähdrescher.

Ursachen für Brandschäden sind z.B.:

  • Kurzschluß
  • Kabelbrand
  • Vandalismus / auch aus Konkurrenzgründen

 

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Als Folge eines Feuerschadens einer Halle

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Fehlerhafte Montage von Sicherungselementen bzw. losen Klemmverbindungen und ggf. zu geringen Kabelquerschnitten  (hier Brandschaden eines Trafos einer PV Bodenanlage nach ABE**** zum Neuwert versichert).  Brand5Überspannungsschaden am Generator eines BHKW

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Wartungsfehler an einer Windkraftanlage

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Teil-, oder Totalschaden ?

Im Schadenfall wird bei der Maschinenversicherung zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederher-stellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor.

Der Versicherer wird nach Eingang der Schadenanzeige zunächst einen Kostenvoranschlag abfordern. Sobald dieser vorliegt wird überprüft, ob es sich um einen Totalschaden oder Teilschaden handelt. Im Totalschadenfall muss der Zeitwert ermittelt werden.

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Basis für die Betrachtung ist der Listenpreis der versicherten Sache. Der Listenpreis kann für Baumaschinen relativ einfach ermittelt werden.  Je nach Baujahr, Betriebsstunden, Einsatzbedingungen und werterhöhenden Reparaturen ergibt sich der Zeitwert, der üblicherweise für eine gleichartige Maschine identisch sein sollte.  Als mathematisches Modell hat sich die arithmetisch degressive Abwertung durchgesetzt. Die folgenden Tabellen zeigen den Vergleich der Berechnungsmethoden auf. Im Normalfall wird nicht bis auf „null“ abgeschrieben, da die Maschine immer noch einen Wert darstellt. (Man muss natürlich auch bei älteren Maschinen Verschleißreparaturen durchführen, die theoretisch über dem Zeitwert liegen.) Dem trägt man Rechnung, in dem ein Abzug bis 90% vom Listenpreis berücksichtigt wird. Im Beispiel 20.000 EUR . Beachtenswert ist die Auswirkung der Unterversicherung auf den Entschädigungsbetrag. Im Beispiel ca.27.000 EUR.

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