Implosionsschaden

 

tankEin Edelstahltank in der Getränkeindustrie wurde durch Imlposion zerstört. Die Mitarbeiter des Betreibers hatten die Aufgabe den Tank für eine neue Befüllung zu reinigen.Hierzu war es nötig den Tank mit einem Reinigungsmittel zu spülen. Beim Absaugen des Reinigungsmittels hatte man das Belüftungsventil nicht ordnungsgemäß geöffnet. Der dadurch entstandene Unterdruck zerstörte den Tank. Der Tank befand sich in einer schwer zugänglichen Ecke einer Halle. Der Tank musste mit einem Kran aus der Halle gehoben werden. Hierzu musste das Dach abgedeckt und die Schadstelle zugänglich gemacht werden. Ferner entstanden umfangreiche Anpassungsarbeiten. Beim Abschluss der Versicherung nach AMB91 wurde dies nur ungenügend berücksichtigt. Die vereinbarten Erstrisikosummen reichten für die Beseitigung des Schadens nicht aus. Es entstanden erhebliche Kosten für das Abdecken des Daches, Einsatz eines Mobilkranes und Anpassungsarbeiten.

Implosionsschäden können auch bei fahrbaren Maschinen entstehen. So z.B. bei einen Tanklastzug für eine Meierei. Hier hatte der Fahrer beim Leeren des Tanks vergessen das Belüftungsventil komplett (also ordnungsgemäß) zu öffnen. Durch den entstehenden Unterdruck wurde der Tank zerstört.

Allerdings hat man das Fahrzeug nach ABMG92 mit Klausel 052 versichert. Damit sind innere Betriebsschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Da die Pumpe, die den Unterdruck erzeugte, fest mit dem Tanklastzug verbunden war, handelt es sich hier um einen nicht ersatzpflichtigen Schaden. Wie oben beschrieben liegt der Schwerpunkt bei Vereinbarung der Klausel 052 (neben der geringeren Versicherungsprämie) auf der Versicherung von Schäden, die als unmittelbare Folge eines von außen her einwirkenden Ereignisses entstehen. Im vorliegenden Fall wird der Tank zwar durch den atmosphärischer Druck zerdrückt. Dies ist jedoch eine Folge des Unterdrucks im Tank, der im konkreten Fall nicht auf ein von außen wirkendes Ereignis zurückzuführen ist.

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