Allgefahrenversicherung

Umgangssprachlich spricht man in der Sparte oft von einer Allgefahren-versicherung. Dies suggeriert dass alle Gefahren versichert sind. Dem ist aber nicht so. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss z.B. einer Maschinenversicherung genau darüber im Klaren sein, welche Gefahren tatsächlich Einfluss auf den Produktionsprozess haben. Hier ist eine Risiko-, bzw. Gefahrenanalyse zwingend nötig. Wichtig ist es auch Klarheit zur Terminologie in der Versicherungswirtschaft zu haben, so dass es im Schadenfall keine bösen Überraschungen  bei der Interpretation des Vertragswerkes gibt.

So gibt es bei der Standardelektronikversicherung bezüglich der Bauteilklausel immer wieder Streit, weil eine versicherte Gefahr von außen gewirkt haben muss, um versichert zu sein.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch zum Sachverhalt „Funktionsfehler“ der auch eintreten kann, ohne dass eine versicherte Gefahr gewirkt hat.

Beispiele:

Bei der Versicherung von fahrbaren Maschinen ist in der Regel die Gefahr Unterschlagung nicht versichert.

Beim Abhandenkommen sollte man genau hinschauen, weil dies nur im Zusammenhang mit Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versichert ist. Bei der Elektronikversicherung ist das z.T. noch durch Plünderung ergänzt. Inventurdifferenzen sind hier also definitiv ausgeschlossen!

Gelegentlich kam es hier zu Irritationen, weil die Anspruchsteller nicht über die Feinheiten der Formulierungen und die sich daraus ergebenden Folgen informiert wurden.

Weitere Besonderheiten gibt es bezogen auf Verschleißschäden und Schäden durch mangelhafte Ausführungen.

%d Bloggern gefällt das: