Verhältnis zu anderen Versicherungszweigen

Weiter oben wurde unter Brandschäden bereits darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist Klarheit darüber zu haben was eigentlich versichert ist und welche Schnittstellen es zwischen den unterschiedlichen Bedingungswerken gibt. Wie so oft ist die Schadenregulierung des Versicherers das Kriterium der Wahrheit über die ordnungsgemäße Beratung des Kunden.

Maschinenversicherung (stationäre Maschinen –AMB) und Feuerversicherung

Beide Versicherungszweige  gehören zu den Sachversicherungen. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede. Bei der Schadenbearbeitung zur Feuerversicherung stellt man beispielsweise  auf die Tatsache ab, dass eine offene Flamme ursächlich für den Schaden ist. Bei Schäden, wo dies nicht der Fall ist greift theoretisch eine Maschinenversicherung (Schmor -und Sengschäden z.B.)  Ähnlich verhält es sich bei Blitzschäden, hier unterscheidet man zwischen direkten (Feuerversicherung)  und indirekten (Maschinenversicherung) Blitzschlägen. Im Idealfall hat der Versicherungsnehmer beide Versicherungen abgeschlossen, so dass es bezüglich der Ersatzpflicht keine Probleme gibt.  Welche Versicherung bzw. zu welchen Anteil die jeweilige Versicherung leistet liegt dann nicht im Entscheidungsfeld der Versicherungsnehmerin.

Bei den Kurzschlussschäden durch Über-, oder Unterspannung oder Induktion gibt es jedoch auch bei der Maschinenversicherung eine Besonderheit. Wie bei der Elektronikversicherung stellt man darauf ab, dass sich eine versicherte Gefahr verwirklicht hat und diese Gefahr von außen wirkte. Man spricht von der Bauteilregel. D.h. z.B. ein Kurzschluss, der durch das Stromnetz zum Schaden an der Maschine führt ist versichert. Die kalte Lötstelle auf der Platine ist ein statistischer Ausfall und nicht ersatzpflichtig.

Da die Bedingungen „frei“ sind gibt es zahlreiche Möglichkeiten einen Versicherungsschutz zu platzieren, der auf das ganz konkrete Risiko abstellt. Aus Erfahrung kann ich nur davon abraten sich allzu sehr von den GDV Empfehlungen zu entfernen.  

 

Maschinenversicherung (AMB) und Elektronikversicherung (ABE)

Nahezu alle Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren verfügen über umfangreiche elektronische Steuerungen. Da stellt sich die Frage, ob man diese nicht über eine Elektronikversicherung absichern sollte. Theoretisch ja, praktisch nein. Im Schadenfall ist es schwer die versicherungstechnische Interpretation (was gehört zur Elektronikversicherung und was zur Maschinenversicherung) mit den konkreten Rechnungen in Übereinstimmung zu bringen. Im Übrigen kann es auch vorkommen, dass durch einen Softwarefehler (Elektronik) ein Maschinenschaden (an der Spindel) entsteht. Wenn dies lediglich über eine Elektronikversicherung  abgesichert wäre, wäre der Schaden an der Spindel nicht versichert. Bei der Elektronikversicherung (Softwarefehler) ist ggf. gar kein Schaden entstanden.

Empfehlenswert ist alles über eine Maschinenversicherung zu versichern also keine Differenzierungen zu machen. Im Streitfall ist der Nachweis darüber, wie die Versicherungssumme gebildet wurde hilfreich.

 

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