Dampfturbinen

Schäden an Dampfturbinen

In der Industrie hat sich der Einsatz von Dampfturbinen vielfach bewährt  http://de.wikipedia.org/wiki/Dampfturbine   Allerdings kann auch eine Dampfturbine ausfallen. Sofern dies unvorhersehbar passiert ist meistens mit erheblichen Kosten zu rechnen. Es gibt zahlreiche Beispiele für unvorhersehbare Komplikationen…

  • So kann sich durch eine falsch eingestellte Kesselchemie Kieselsäure bilden, die den Totalausfall der Turbine zur Folge hat. Im konkreten Fall hatte der Betreiber unbewusst ein falsches Substitutionsmittel zur Beeinflussung des ph Wertes  verwendet. – Bedingungsgemäß ist hier ein für den Versicherer ersatzpflichtiger Schaden durch Fehlbedienung entstanden, sofern die Repräsentationsklausel nicht zieht..
  • Ein fehlerhaft ausgelegter Bypass sorgte dafür, dass die Turbine im Nassdampfbereich lief und weit unter der geplanten Laufzeit aber nach Ablauf der Gewährleistung ausgefallen ist. Bedingungsgemäß ist hier ein für den Versicherer ersatzpflichtiger Schaden durch einen Konstruktionsfehler entstanden. Kulanterweise hat der Hersteller 50 % von den Reparaturkosten übernommen.
  • Ein Planetengetriebe  blockierte, weil ein Sicherungsring der für die Führung der Planeten sorgen sollte- fehlerhaft (nicht als Passung) gesetzt wurde. Montagefehler  Die Planeten blockierten. Der Maschinenschaden wurde durch den Getriebehersteller übernommen, der Betriebsunterbrechungsschaden durch den Versicherer.  http://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufr%C3%A4dergetriebe
  • Eine Dampfturbine erlitt einen Schwarzfall. (Drehzahl von  Nenndrehzahl in kürzester Zeit auf Null.) Mit der Folge:
    •  Blockierung Planetengetriebe
    •  Blockierung Dampfturbine (Anstreifschäden, Deckbänder beschädigt…)
    •  Generatorschaden

Ursache war eine fehlerhafte Montage. Turbine, Planetengetriebe und Generator sollten auf einer Achse liegen. Bei der Ausrichtung der drei Hauptbaugruppen zueinander wurde das Planetengetriebe leicht versetzt eingebaut, das führte letztlich zum Totalausfall der Anlage. Bedauerlicherweise wurden die Arbeiten  zum Ausrichten nicht bzw. nur ungenügend dokumentiert, so dass die Ursachenforschung sehr langwierig und aufwendig war.

Der Montagefehler wurde erst nach Ablauf der  Gewährleistung festgestellt. Bedingungsgemäß ist hier ein für den Versicherer ersatzpflichtiger Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden. Der Maschinenbetriebsunterbrechungs-schaden war 5 mal so hoch wie der Maschinenschaden. 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: