Diebstahlschäden (nur ABMG Deckung)
Ein weiteres Totalschadenszenarium betrifft das Diebstahlrisiko. Kurz gesagt kann man davon ausgehen, dass alles, was auf der Baustelle nicht niet und nagelfest ist, gestohlen werden kann und auch wird. Angefangen von der einfachen Rüttelplatte über den Minibagger, Kettenbagger, Betonpumpe bis hin zum Mobilkran gibt es zahlreiche Beispiele für Diebstahlschäden.
In den meisten Bedingungswerken hier z.B. ABMG2008 Abschnitt A § 2 Ziffer 3 wird dieses Risiko wie folgt erfasst:
Nur soweit dies besonders vereinbart ist, wird Entschädigung geleistet für Schäden durch Abhandenkommen versicherter Sachen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub;
Versicherungstechnisch ist dies eine abschließende Aufzählung. Das heißt, dass nur die genannten Gefahren versichert sind. Eine Erdrakete, die unter der Erde abgelenkt wird und nicht dort raus kommt, wo sie soll, ist ebenso nicht versichert, wie die Unterschlagung einer Mietmaschine. Sofern dies beim Abschluss der Maschinenversicherung nicht angesprochen bzw. berücksichtigt wird, führt dies im Schadenfall zu erheblichen Dissonanzen zwischen Versicherungsnehmer, Vermittler und Versicherer.
Das Diebstahlrisiko besteht permanent und ist nur schwer kalkulierbar. In der Natur der Dinge liegt es, dass Baumaschinen von einer zur anderen Baustelle mittels Tieflader transportiert werden. Die meisten Passanten können nicht zuordnen, ob die „Arbeiter“ die die Maschine verladen dies auch dürfen oder nicht.
Das kriminelle Potenzial ist erheblich. Es gibt sogenannte Auftragsdiebstähle. So kann man z.B. davon ausgehen dass bestimmte Baumaschinen nach vorhergehendem Auftrag gestohlen werden. Die Maschinen werden dann komplett über europäische Häfen/ Grenzen ins Ausland verbracht oder in Deutschland demontiert und als Ersatzteilspender verwendet…
Durch verbesserte Technik (z.B. GPS) und Auslobung („für sachdienliche Hinweise, die zum Auffinden der Maschine führen“ wird eine Belohnung gezahlt…) hat sich die Auffindesituation für große Baumaschinen in den letzten Jahren etwas verbessert. Erfahrungen belegen allerdings auch, dass der Diebstahl einer Baumaschine durch elektronische Diebstahlschutzsysteme nur bedingt verhindert werden kann.
In den meisten Verträgen wird ein prozentualer Diebstahlselbstbehalt vereinbart, der den Versicherungsnehmer, insbesondere bei teuren und neuwertigen Maschinen, sehr belasten kann. Man hat dies eingeführt, um den Versicherungsnehmer zu motivieren selbst etwas für einen angemessenen Diebstahlschutz zu sorgen.
Die Rückführung von in Deutschland gestohlenen Baumaschinen aus dem Ausland gestaltet sich teilweise sehr kompliziert.
Bedingungsgemäß hat die Versicherungsnehmerin bei wiederherbeigeschaften Sachen ein befristetes Wahlrecht mit entsprechenden Auflagen.