Probleme bei Inbetriebnahme/ Abnahme

Probleme bei der Inbetriebnahme am Beispiel einer Querteilanlage

 Eine Querteilanlage oder auch  Blechrichtmaschine mit Schere wird eingesetzt um Coils mit einer Blechdicke bis 6.0 mm, einem Gewicht bis max.  30 t und maximal 2.000 mm breite zu richten und zu zuschneiden. Die Bleche werden mittels diversen Kardangelenken, die mit unterschiedlich langen Wellen verbunden sind, gerichtet. http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzgelenk   Im konkreten Fall haben sich die Wellen stark erwärmt und sind mehrfach gebrochen. Die Ursache für die Brüche konnte zunächst nicht ermittelt werden.

Problematisch war, dass es für die fabrikneue Maschine kein bzw. nur ein sehr oberflächliches Abnahmeprotokoll gab. (3 Zeilen: Übergeben /Übernommen Datum und Unterschrift) Einen Leistungsnachweis über die volle Funktionsfähigkeit der Anlage gab es nicht.

Für die Maschine wurde eine Maschinenversicherung und eine Maschinenbetriebsunter-brechungsversicherung abgeschlossen.

Zur Verdeutlichung der Probleme werden im Folgenden kurz die allgemein üblichen Forderungen dargestellt, die zur Versicherung notwendig gewesen wären.

  • Die Maschinenversicherung sollte ab Beginn der vollen Funktionsfähigkeit der Anlage beginnen, mit Übergang der Gefahrtragung vom Hersteller an den Betreiber. Hierzu ist ein detailliertes Abnahmeprotokoll mit Leistungsnachweis nötig. Im Schadenfall kann man dann auf dieser Basis die Sollwerte mit den Istwerten vergleichen…
  • Da jede Anlage eine gewisse Anlaufphase hat, in der auch Anpassungen bzw. Nachregulierungen erfolgen, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung erst installiert werden, wenn die Anlage über einen längeren Zeitraum fehlerfrei läuft.

Es entstand der Eindruck, dass die Anlage weder die gemäß Vertrag zugesagten Eigenschaften hatte noch jemals die volle Funktionsfähigkeit erreichte. Durch die massiven Mängel während der Montage und Inbetriebsetzungsphase entwickelte sich ein Streit, der durch den Konkurs des Errichters noch erschwert wurde.

 Die Praxis zeigt, dass im oben genannten Zusammenhang zur Vermeidung von Streitigkeiten  besonders Wert auf:

  • eine ordnungsgemäße Dokumentation während der Errichtungsphase
  • ein detailliertes, ausführliches Abnahme-, und Inbetriebnahmeprotokoll
  • die Hinweise des Herstellers zum Betrieb der Anlage
  • die Wartungshinweise des Herstellers

zu legen ist.

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