online Vortragsreihe Maschinenschäden

Ab sofort bieten wir eine online Vortragsreihe zur Maschinenversicherung an (über Microsoft Teams)

Schwerpunkte:

  • Versicherte und nicht versicherte Schäden werden anhand realer Schäden erläutert.
  • Bedeutung der Bildung der Versicherungssumme für die Höhe der Entschädigungszahlung.
  • Wann handelt es sich um einen Teilschaden und wann um einen Totalschaden?
  • Wie wird der Zeitwert ermittelt?
  • Für die Ermittlung des Entschädigungsbetrages relevante Wertbegriffe.
  • Mögliche Kürzungen bei der Entschädigungsberechnung.

Dauer: maximal 60 Minuten

Preis nach Vereinbarung

Anfragen bitte per E.- Mail          SVHuhn@t-online.de

Schaden am Bohrwerk

Bohrwerkschaden Probleme mit der Reparaturwerkstatt.

Durch Fahrlässigkeit/ Fehlbedienung wurde der Bohrkopf eines Bohrwerks beschädigt. Wie allgemein üblich wurden vom Eigentümer des Bohrwerks mehrere Kostenvoranschläge angefordert. Die Kostenvoranschläge wiesen erhebliche Unterschiede auf. Am teuersten war der Hersteller, der von ortsansässigen Unternehmern mit fas 50% unterboten wurde (ca. 25,000 EUR) Man entschied sich für die kostengünstigste Variante und beauftragte das ortsansässige Unternehmen mit der Reparatur. Eine angemessene Vorabzahlung wurde bei Auftragsvergabe geleistet. Nach ca. 4 Wochen wurde der Eigentümer des Bohrwerks darüber informiert, dass das ortsansässige Unternehmen die Reparatur nicht zur Zufriedenheit erledigen kann. (notwendige Toleranzen werden nicht erreicht!) Es wurde empfohlen den Bohrwerks Hersteller mit der weitergehenden Reparatur zu beauftragen. Der stellte fest, dass die Maschine „kaputtrepariert“ wurde und korrigierte sein ursprüngliches (teures) Angebot erheblich nach oben.

Der Vorgang wurde kurz nach der fehlerhaften Reparatur durch das ortsansässige Unternehmern -also verspätet – der Versicherung gemeldet.

Es besteht eine Maschinenversicherung nach AMB2008, die vom Grunde her ersatzpflichtig ist.

Strittig ist, inwieweit die erfolglose Reparatur und die damit verbundenen Kosten inkl. der Mehrkosten durch den erhöhten Reparaturaufwand durch die Versicherung übernommen werden müssen. Dies dürfte im Ermessensspielraum des Versicherers liegen. Formell sind nur die Reparaturkosten ersatzpflichtig. Notreparaturen bzw. Reparaturversuche ohne Zustimmung des Versicherers gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. 

Zur Bedeutung der Schadenanzeige

Problem Schadenanzeige

Im Schadenfall ist es nötig seine Forderungen gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ich empfehle das Formblatt der Versicherung zu verwenden. Hier kann man je nach Sparte sehen, was der Versicherer alles zur Entscheidungsfindung benötigt. Wenn die Schadenanzeige ordentlich ausgefüllt wurde, entfallen evtl. unnötige Nachfragen. Aber Achtung, die Angaben in der Schadenanzeige sollten wahrheitsgetreu sein. (Man kann auch Vermutungen zur Schadenursache äußern – das sollte aber hervorgehoben werden.)

Wenn sich später herausstellt, dass die Angaben falsch sind, kann es Probleme geben.

Die Schadenanzeige sollte unverzüglich nach Schadeneintritt erfolgen. Der Gesetzgeber geht hierbei von 5 Arbeitstagen aus. Es könnte also problematisch werden, wenn man nach 3 Monaten einen Schaden meldet, der nur schwer durch den Versicherer nachvollzogen werden kann.

Ob ein Schaden besichtigt wird und ob ein Sachverständiger eingeschaltet wird, entscheidet im Normalfall der Versicherer. Grundsätzlich gilt, wer die „Musik“ bestellt, der muss sie auch bezahlen. Man ist gut beraten den Kontakt mit dem Versicherer zu suchen und sich ggf. gemeinsam auf einen Sachverständigen zu verständigen. Bei komplizierten Schadenfällen kann man sich auch auf ein Sachverständigenverfahren verständigen – zeitnah! s.o.

Wenn der Versicherer den Schaden dem Grunde nach nicht nachvollziehen kann, weil z.B. die beschädigten Teile bereits entsorgt wurden, kann es zur Ablehnung einer Entschädigungszahlung durch den Versicherer kommen. „Es obliegt dem Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass ein Schaden eingetreten ist. Dem Versicherer muss jedoch die Gelegenheit gegeben werden, sich in eigener Anschauung von Art, Hergang und Umfang des Schadens zu überzeugen.“

Insbesondere bei der Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung, die fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn übernimmt, ist der Nachweis und die Nachvollziehbarkeit eines Sachsubstanzschadens an der versicherten Sache erheblich. Zwar handelt es sich um getrennte Bedingungswerke, aber die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung ist normalerweise die Ergänzung zur Maschinenversicherung. Versicherer werden aus verständlichen Gründen keine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung ohne eine Maschinenversicherung abschließen. Im Gegensatz zur Feuerversicherung sind bei den technischen Versicherungen Rückwirkungsschäden normalerweise ausgeschlossen. Also wird der Maschinenversicherer alles unternehmen um den Maschinenschaden schnellstmöglich zu erledigen. Da die Ausfallkosten täglich anfallen. (je länger die Reparatur dauert umso höher wird der Ausfallschaden)

 

Warum wird dieser Umstand im Zusammenhang mit der Schadenanzeige erwähnt?

Weil die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung nur leistet, wenn auch ein ersatzpflichtiger Maschinenschaden (Sachsubstanzschaden) entstanden ist. Dabei ist es unwichtig, ob der Maschinenversicherer leistet oder nicht. Das kann z.B. möglich sein, wenn ein Gewährleistungsschaden entstanden ist. Hier werden die Reparaturkosten vom Hersteller übernommen. (z.B. ein Konstruktionsfehler führt nach 3 Monaten ab Inbetriebnahme zum Ausfall eines Motors – nach AMB versichert, jedoch greift die Gewährleistung des Herstellers) der Ausfallschaden wird im Normalfall nicht im Rahmen der Gewährleistung übernommen.

Allgefahrenversicherung

Umgangssprachlich spricht man in der Sparte oft von einer Allgefahren-versicherung. Dies suggeriert dass alle Gefahren versichert sind. Dem ist aber nicht so. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss z.B. einer Maschinenversicherung genau darüber im Klaren sein, welche Gefahren tatsächlich Einfluss auf den Produktionsprozess haben. Hier ist eine Risiko-, bzw. Gefahrenanalyse zwingend nötig. Wichtig ist es auch Klarheit zur Terminologie in der Versicherungswirtschaft zu haben, so dass es im Schadenfall keine bösen Überraschungen  bei der Interpretation des Vertragswerkes gibt.

So gibt es bei der Standardelektronikversicherung bezüglich der Bauteilklausel immer wieder Streit, weil eine versicherte Gefahr von außen gewirkt haben muss, um versichert zu sein.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch zum Sachverhalt „Funktionsfehler“ der auch eintreten kann, ohne dass eine versicherte Gefahr gewirkt hat.

Beispiele:

Bei der Versicherung von fahrbaren Maschinen ist in der Regel die Gefahr Unterschlagung nicht versichert.

Beim Abhandenkommen sollte man genau hinschauen, weil dies nur im Zusammenhang mit Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versichert ist. Bei der Elektronikversicherung ist das z.T. noch durch Plünderung ergänzt. Inventurdifferenzen sind hier also definitiv ausgeschlossen!

Gelegentlich kam es hier zu Irritationen, weil die Anspruchsteller nicht über die Feinheiten der Formulierungen und die sich daraus ergebenden Folgen informiert wurden.

Weitere Besonderheiten gibt es bezogen auf Verschleißschäden und Schäden durch mangelhafte Ausführungen.

Möglichkeiten und Grenzen der künstlichen Intelligenz (KI)

Möglichkeiten und Grenzen der künstlichen Intelligenz (KI) bei der Schadenbearbeitung. Mit dem Einzug der Digitalisierung in die Wirtschaft wird zunehmend der Einfluss der KI diskutiert

Die Künstliche Intelligenz meint die Erforschung eines „intelligenten” Problemlösungsverhaltens und die Erstellung von „intelligenten“ Computersystemen. Generell versucht die Künstliche Intelligenz dem Menschen ähnelnde Entscheidungsstrukturen in einem nicht klar definierten Umfeld nachzubilden. So sucht diese nach Methoden, die es einem Computer ermöglichen, Aufgaben zu lösen, sodass diese, wenn sie vom Menschen gelöst werden sollen, eine Intelligenz erfordern. Künstliche Intelligenz (businessinsider.de)

Vor einigen Jahren gab es in der Versicherungswirtschaft Hängeregistraturen mit unzähligen Vertragsakten und Aktenschränke voller Ordner inklusive entsprechender Archive zur Lagerung der stornierten Verträge. Es war damals undenkbar, dass selbst Verträge zu großen Industrieverbindungen elektronisch erfasst werden können. Im Jahre 2020 ist dies kein Thema mehr. Die Verträge sind elektronisch erfasst und können von den verschiedensten Orten per Laptop abgerufen und bearbeitet werden. (Was auch zu Corona Zeiten ein deutlicher Wettbewerbsvorteil ist) Die Dunkelverarbeitung (also die Dokumentierung von Verträgen und deren Änderungen ohne die Einflussnahme von Sachbearbeitern) wird immer weiter zunehmen.

In Zukunft wird es darum gehen die elektronisch erfassten Verträge auch inhaltlich so zu gestalten, dass Sachverhalte maschinell ausgelesen werden können um Standardgeschäftsvorgänge zu beschleunigen.

Die Versicherer verfügen über riesige Datenmengen. Diese Datenmengen sind nötig um die KI “anzulernen” und zu trainieren.

Ein besonderer Schwerpunkt dürfte dabei auch sein, die maschinenlesbaren Daten so einzugrenzen, dass notwendige Informationen erkennbar sind aber auch der Missbrauch z.B. der persönlichen Daten ausgeschlossen ist. Ebenso geht es darum Cyberangriffe bereits im Vorfeld zu erkennen und zu eliminieren.

Für die Schadenbearbeitung heißt das, diverse Geschäftsvorgänge zu strukturieren und maschinenlesbar zu gestalten. Einfache und mittelschwere Geschäftsvorgänge sind meistens Routinevorgänge und können mit der KI erledigt werden.  Aus meiner Sicht wird man auch in Zukunft bei der Suche nach der Schadenursache nicht auf Sachbearbeiter der Versicherung und Sachverständige bzw. deren Mess-, und Prüftechnik verzichten können. Für den Versicherer bedeutet dies die richtigen Fragen zu stellen und entsprechende Schritte einzuleiten, um den Schaden einer Klärung zuzuführen. Dabei wird der visuelle Anteil über verbesserte Foto-, und Videosequenzen (z.B. Foto Apps) und auch durch den Einsatz von Drohnen an Bedeutung gewinnen. Ein großer Mangel ist es, dass die Fotodokumentation der Anspruchsteller bzw. deren Agenturen zum Schaden meistens nicht aussagefähig sind. Deshalb muss sich zunächst meistens der Versicherer ein Bild vom Schaden machen und festlegen was zur Beurteilung des Schadens nötig ist.  Wenn die Strategie zur Schadenbearbeitung klar, ist können kompetente Dienstleister mit der Beantwortung der offenen Fragen beauftragt werden und so die Versicherung bei der Entscheidungsfindung unterstützen und entlasten.

BSI für Bürger – Künstliche Intelligenz – KI-System und große Datenmengen (bsi-fuer-buerger.de)

Die zunehmende Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft führt zu immer mehr Daten, die bewertet bzw. kommentiert werden müssen. Hier gewinnt die Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Spezialisten zunehmend an Bedeutung. Gute Erfahrungen habe ich mit der Verwendung von MS Teams und SharePoint gemacht. Hier ist es möglich simultan an Projekten zu arbeiten und sich mit Hilfe diverser Programme effektiv und schnell auszutauschen. Durch die Freigabe der Bildschirme können selbst komplizierte und komplexe Vorgänge online besprochen werden, dies ist sogar mit externen Kooperationspartnern und/ oder Sachverständigen möglich.

 

Kriminelles Potenzial

Während meiner langjährigen Arbeit als Schadenregulierer wurde ich immer wieder mit kriminellen Machenschaften konfrontiert. Ganz gleich ob Diebstahl, Raub, Sabotage oder Vandalismus man muss immer mit Angriffen auf das Eigentum rechnen.

Leider gibt es keinen 100%igen Schutz.

Bei meinen zahlreichen Kundenbesuchen musste ich immer wieder feststellen, dass man bemüht war kriminelle Angriffe zu vermeiden. Dies wurde aber nicht immer konsequent umgesetzt. Ebenso werden Cyberangriffe zur Erlangung betriebsinterner Daten und zur Erpressung unterschätzt. Durch die zunehmende Digitalisierung und Work at Home dürfte sich das Problem noch weiter verschärfen.

Der Sachverhalt ist sehr komplex und kann nicht im Rahmen dieses Blogs behandelt werden. Hier bedarf es einer umfassenden Risiko-, und Gefahrenanalyse mit regelmäßiger Anpassung.

Photovoltaikanlagen (PVA)

In den vergangenen 4-5 Jahren sah ich mich angesichts der zunehmenden Investitionen in Photovoltaikanlagen gezwungen, mich intensiver mit solchen Anlagen zu befassen. Im Vergleich zur konventionellen Energieerzeugung (Gas,- Dampfturbinen, BHKW, Biomassekraftwerk e.t.c) habe ich das Gefahrenpotential an PVA unterschätzt.

Die Schäden an PVA sind anders geartet als bei den o.g. Risken, aber nicht minder kompliziert.

Diebstahlschäden:

Das Diebstahlrisiko wurde von vielen Betreibern unterschätzt. So gab es große PV Bodenanlagen, die nur mit einen Maschendrahtzaun gesichert waren. Der Signaldraht wurde desensibilisiert (wegen der Tiere, die den Zaun berührten) Der Zugang zur Anlage war über befestigte Straßen problemlos möglich. Diese Mängel wurden von Dieben ausfindig gemacht und bildeten die Grundlage für massive Diebstahlverluste. In letzter Zeit hat sich der Diebstahl von Modulen (die immer billiger werden) hin zum Diebstahl von Wechselrichtern verlagert. Mit geringem Aufwand hätte der Diebstahl erheblich erschwert werden können. Beispielsweise durch die Verwendung diebstahlhemmender Verschraubungen, Einsatz von GPS Systemen, gesicherten Eingangstor, Hindernissen auf der Zuwegung, Einbau von Viedeo-, bzw. Alarmanlagen usw. Neben dem reinen Diebstahlschaden war auch der Vandalismusschaden erheblich.

Feuerrisiken:

Neben Diebstahlschäden gibt es auch Feuerschäden mit unterschiedlichen Ursachen.

Brandschäden an Trafostationen durch Fehlmontage (nicht Beachtung der Drehmomente an den Anschlussklemmen, ungenügender Einsatz von Kontaktfetten, Fehldimensionieren der Zuleitungen zum Trafo) Solche Brandschäden die z.T. auch Kopfstationen betreffen, legten die komplette Anlage lahm. Es gibt auch Beispiele bei denen Ackerflächen brannten und einen angrenzenden Photovoltaikpark zerstörten. (mit einer Brandschneise hätte man das verhindern können)

Unwetterschäden

Blitz, Sturm, Hagel, Hochwasser und Schneelast führen zu erheblichen Schäden insbesondere an Bodenanlagen bzw. an Anlagen, die auf Lagerhallen angebracht wurden. Zum Teil gab es abenteurliche Befestigungssysteme mit denen sich mit Sicherheit kein Fachpersonal beschäftigt hat.

Mangelhafte Bauteile

Schadenbilder durch Über-, oder Unterspannung bzw. Oberwellen im Park bedürfen einer intensiveren Ursachenforschung. Sa gab es Fälle bei denen in Wechselrichtern verbaute Kondensatoren mangelbehaftet waren. Hier wurden Kondensatoren verbaut, die auf den grauen Markt in China für wenige Cent erworben wurden.  In Deutschland jedoch den Betreiber der PVA vor massive Probleme stellte, weil die Anlagen nicht die zugesagten Parameter erreichen. Massive Probleme gibt es auch  durch defekte Rückseitenfolien.

Fazit:

Mit komplexen und komplizierten Schäden an Photovoltaikanlagen muss auch in Zukunft gerechnet werden. Auf keinen Fall darf das Schadenpotenzial an Photovoltaikanlagen unterschätzt werden. Bei der Auslegung und dem Betrieb von PVA sollte fachkundiger Rat eingeholt werden und eine intensive Internetrecherche zwingend erfolgen.

 

Probleme bei Inbetriebnahme/ Abnahme

Probleme bei der Inbetriebnahme am Beispiel einer Querteilanlage

 Eine Querteilanlage oder auch  Blechrichtmaschine mit Schere wird eingesetzt um Coils mit einer Blechdicke bis 6.0 mm, einem Gewicht bis max.  30 t und maximal 2.000 mm breite zu richten und zu zuschneiden. Die Bleche werden mittels diversen Kardangelenken, die mit unterschiedlich langen Wellen verbunden sind, gerichtet. http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzgelenk   Im konkreten Fall haben sich die Wellen stark erwärmt und sind mehrfach gebrochen. Die Ursache für die Brüche konnte zunächst nicht ermittelt werden.

Problematisch war, dass es für die fabrikneue Maschine kein bzw. nur ein sehr oberflächliches Abnahmeprotokoll gab. (3 Zeilen: Übergeben /Übernommen Datum und Unterschrift) Einen Leistungsnachweis über die volle Funktionsfähigkeit der Anlage gab es nicht.

Für die Maschine wurde eine Maschinenversicherung und eine Maschinenbetriebsunter-brechungsversicherung abgeschlossen.

Zur Verdeutlichung der Probleme werden im Folgenden kurz die allgemein üblichen Forderungen dargestellt, die zur Versicherung notwendig gewesen wären.

  • Die Maschinenversicherung sollte ab Beginn der vollen Funktionsfähigkeit der Anlage beginnen, mit Übergang der Gefahrtragung vom Hersteller an den Betreiber. Hierzu ist ein detailliertes Abnahmeprotokoll mit Leistungsnachweis nötig. Im Schadenfall kann man dann auf dieser Basis die Sollwerte mit den Istwerten vergleichen…
  • Da jede Anlage eine gewisse Anlaufphase hat, in der auch Anpassungen bzw. Nachregulierungen erfolgen, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung erst installiert werden, wenn die Anlage über einen längeren Zeitraum fehlerfrei läuft.

Es entstand der Eindruck, dass die Anlage weder die gemäß Vertrag zugesagten Eigenschaften hatte noch jemals die volle Funktionsfähigkeit erreichte. Durch die massiven Mängel während der Montage und Inbetriebsetzungsphase entwickelte sich ein Streit, der durch den Konkurs des Errichters noch erschwert wurde.

 Die Praxis zeigt, dass im oben genannten Zusammenhang zur Vermeidung von Streitigkeiten  besonders Wert auf:

  • eine ordnungsgemäße Dokumentation während der Errichtungsphase
  • ein detailliertes, ausführliches Abnahme-, und Inbetriebnahmeprotokoll
  • die Hinweise des Herstellers zum Betrieb der Anlage
  • die Wartungshinweise des Herstellers

zu legen ist.

Versicherungsprämie

Die Prämie für eine Maschinenversicherung ist vergleichsweise gering. Angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Schäden durch menschliches Versagen entstehen, sollte man sich genau überlegen, ob es sinnvoll ist eine derartige Versicherung abzuschließen. Der menschliche Faktor ist nur sehr schwer kalkulierbar. Auch der beste Mitarbeiter macht gelegentlich einmal einen Fehler! Da solche Mitarbeiter natürlich an exponierter Stelle eingesetzt werden, können die Auswirkungen eines solchen Fehlers die Existenz der Firma in Frage stellen. Wenn man nun auf einen guten TV Versicherer zurückgreifen kann, dürften die Probleme überschaubar werden.

 

Schäden an Industrieshreddern

http://de.wikipedia.org/wiki/Schredder_(Maschine)

Es kommt immer wieder vor, dass Schäden an Shreddern gemeldet werden. Typische Fehler sind versteckte Fremdkörper die versehentlich mit dem Shreddergut in den Aufnahmetrichter gelangen. Teilweise kann der Magnetabscheider die Fremdkörper nicht selektieren- es kommt zum Schaden…. Hier sollten die Mitarbeiter gut geschult sein, um zu erkennen, welche Auswirkungen Fremdkörper für die Maschine haben.

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